Wir-über-uns - Kanzlei-August-22

Anwaltskanzlei Thorsten Schneider
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I. Persönliches
 
 
Seit fast 30 Jahren bin jetzt als Anwalt tätig und für meine Mandanten und Mandantinnen als Ansprechpartner für diverse (aber nicht alle) Rechtsprobleme da. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Arbeitsrecht, Familienrecht (insbesondere Scheidung und Unterhalt), sowie des Forderungseinzugs für Firmen und hauptsächlich den Mittelstand, aber auch für Privatansprüche. Hinzu kommen die Interessenschwerpunkte Mietrecht und das Strafrecht mit dem deutlichen Bezug zum Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht.  Meine Mobilität kennt quasi keine Grenzen. So habe ich schon verhandelt vor Gerichten in Bremen, Berlin, Hamburg, Hannover, Frankfurt, Nürnberg, München, Dessau, Mannheim unf Flensburg, nur um einige wenige zu nennen.

 
 
In Lübeck kennt man mich unter anderem deshalb, weil ich seit langem auch unterrichte, nämlich angefangen vor 25 Jahren bei der Kreishandwerkerschaft Lübeck mit dem Unterrichtsfach "Handwerks- und Wirtschaftsrecht" für angehende Handwerksmeister / -meisterinnen, erweitert um eine selbige Tätigkeit für angehende Dachdeckermeister bei dem BBV in Lübeck-Blankensee und einer Dozententätigkeit bei der Handwerkskammer Lübeck, bei welcher ich angehende Betriebswirte des Handwerks und technische Betriebswirte im Bereich Vertragsrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht unterrichte. Dort bin ich auch als Arbeitgebervertreter im Prüfungssausschuss tätig. An dieser Stelle übersende ich noch einen ganz herzlichen Gruß an alle meine gegenwärtigen und früheren Lehrgangsteilnehmer/innen.
 
 
Durch die obige Nebentätigkeit wurden über die Jahre viele vertrauensvolle Kontakte zu jungen Handwerksbetrieben aufgebaut. Schon fast logisch ergibt sich deshalb mein Haupttätigkeitsgebiet, nämlich Vertretung des Mittelstandes und dessen leitende Kräfte bei Streitigkeiten vor der Arbeitsgerichtsbarkeit und Zivilgerichten, z.B. bei Forderungsausfall aufgrund säumiger Schuldner. Gerne verknüpfe ich auch das Wirtschafts- mit dem Scheidungsrecht zwecks Rettung des Unternehmens im Falle einer Scheidung.

 
 
 
 
II. Kanzleilage
 
 
Die Kanzlei befindet sich noch in Lübeck in der Herderstraße 1A, Ecke Ratzeburger Allee, schräg gegenüber dem Brink. In der Nähe befindet sich am Standesamt auch eine Bushaltestelle.
 
 
Die Büroräume befinden sich im Hochparterre. Gehbehinderte und ältere Menschen, die keine Treppe von 8 Stufen mehr schaffen können, sollten anrufen und lieber einen Hausbesuchstermin in den Abendstunden vereinbaren. Ich komme dann zu Ihnen.
 


 
Achtung! Das Kanzleimietverhältnis endet in Kürze. Die neue Adresse erfahren Sie hier auf dieser Seite, oder der Homepage, nämlich sobald sie feststeht! Das ist im Moment noch nicht der Fall. Unsere Telefonnummer wird voraussichtlich bleiben wie bisher! Darüber hinaus werden alle aktuellen Mandantinnen und Mandanten schnellstmöglich auch per Post informiert!

 
 
 
III. Örtlicher Tätigkeitskreis
 
 
Die Frage, in welchem Bereich man als Anwalt tätig werden kann, war früher leicht zu beantworten. Man hatte eine Zulassung bei einem Landgericht und war örtlich an diesen Bereich gebunden. Außerdem war es unzweckmäßig, wenn ein Anwaltsbüro 50 oder mehr Kilometer vom Wohn- oder Geschäftssitz des Mandanten entfernt lag. Dieses hat sich inzwischen deutlich geändert. Die Zulassungsmöglichkeiten sind stark erweitert worden. Ich bin nach heutigem Stand zugelassen in Deutschland bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie bei allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und Familiengerichten. Weitere Zulassungen gerne auf Anfrage.

 
 
Der Tätigkeitsbereich hat sich auch örtlich sehr verändert. Mein Team und ich gehören zu den Kanzleien, die unter anderem auch Onlinemandate und Onlinescheidungen übernehmen.

 
 
Was ist das denn? Ist das kompliziert?
 
 
Nein, so kompliziert ist das gar nicht. Es gehört nur ein wenig technisches Equipment dazu. Onlinemandate haben den Zweck, dem Mandanten / der Mandantin das weite Fahren zum Anwalt zu ersparen. Früher führte man im Büro des Anwalts ein persönliches Gespräch, brachte später fehlende Unterlagen nach und traf sich wieder, wenn es weitere wichtige Ereignisse zu erörtern gab. Man musste also mehrfach weite Strecken fahren und verlor wertvolle Zeit. Jetzt werden Besprechungen via Skype, Zoom oder andere Videotelefonieprogramme  durchgeführt, Unterlagen per E-Mail als Anhang geschickt und der Rest telefonisch besprochen oder per Fax erledigt. Man muss also keine weiten Strecken mehr zum Anwalt fahren und trifft sich persönlich - sofern man sich nicht schon kennt - das erste Mal vor dem Gerichtstermin im Gerichtsgebäude. So kann man einen Anwalt seines Vertrauens mandatieren, auch wenn dieser sich 100 km oder mehr entfernt befindet.

 
 
 
 
IV. Kosten und Erstgespräch
 
 
Sie können bei uns im Falle eines Rechtsproblems ohne Angst vor den Kosten einen Besprechungstermin vereinbaren (Online-Besprechungen siehe vorstehend zu III). Ich höre mir bei einer Tasse Kaffee oder einem kühlen Wasser Ihr Problem an und betreibe gedanklich eine kurze und summarische Fallanalyse. Anschließend sage ich Ihnen, ob man bei Ihrem Fall etwas machen kann oder nicht. Es folgt zunächst nur eine Feststellung "was geht", ohne Beratung. Wenn eine Beratung oder Vertretung sinnvoll erscheint, teile ich Ihnen die Kosten mit (bei einigen wenigen Fällen geht das nur "ungefähr") und Sie entscheiden, ob wir weitermachen bzw. überhaupt anfangen oder nicht. Wenn die Kosten oder das Risiko Ihnen nicht zusagen brechen wir das Gespäch ab und Sie behalten mich in guter Erinnerung; eine Kostenrechnung folgt dann nicht. Ich sage immer vorher Bescheid, wenn und ab wann es etwas kosten würde. Deshalb: Keine Angst vor der Kontaktaufnahme.
 
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